Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kfz-Sachverständigenbüro S. Riturante

1. Geltende Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteile, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zurordnungs-gemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadensausmaß und den Schadensumfang möglichst umfassend und wahrheits-gemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadensaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlichen und zweckdienlichen erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind. Ansonsten gelten die Regelungen des § 286 BGB.

Der Auftragnehmer kommt mit dem Zeitpunkt der Mahnung oder spätestens nach 30 Tagen ab Rechnungszugang in Verzug. Während des Verzugs hat der AN einen Anspruch auf Zinsen, deren Höhe sich nach § 288 BGB richtet, d.h. entsprechend 5 bzw. 8 % p.a. über dem Basiszinssatz. Quotenabzüge werden nicht akzeptiert.

5. Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadensgutachten auf der Grundlage der Schadenshöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN ist auszugsweise als Anhang diesen AGB beigefügt. Sie kann in den Geschäftsräumen des AN im Detail eingesehen werden. Als Schadenshöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadensereignis die Berechnungsgrundlage. Bei vereinbarter Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von € 160 pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt. Sämtliche aufgeführten € -Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.Sondervereinbarungen oder Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Wird ein erstattetes Gutachten in einem Rechtsstreit als Beweis anerkannt und der Sachverständige als Zeuge geladen, hat der Auftraggeber die Differenz zwischen Zeugengeld und dem normalen Honorar des Sachverständigen auszugleichen. Ebenso sind Reisekosten, Nebenkosten und ggf. Kosten für Übernachtung bzw. mehrtägige Reisen zu erstatten, wenn diese nicht in voller Höhe durch das Gericht festgesetzt werden.

6. Rechnungsprüfungsbericht / Nachbesichtigung

Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigung gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

7. Stornierungen

Auftragsstornierungen bis zum Beginn der Begutachtung sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100 zzgl Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als eine Pauschale. Bei einer Auftragsstornierung nach dem Begutachtungsbeginn werden die gesamten Gutachtengebühren fällig.

8. Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten jeweils mit Farblichtbild. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechend den Richtlinien der gesetzlichen Bestimmungen.

9. Urheberrechtshinweis

Dieses Gutachten sowie die enthaltenen Anlagen (Bilder etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und der Verbreitung sowie der Übersetzung sind vorbehalten. Kein Teil dieses Werkes darf in irgendeiner Form, auf welche Verfahren auch immer, ohne schriftliche Genehmigung des SV-Büro S. Riturante reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, bearbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Dies bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des SV – Büro S. Riturante. Dies gilt insbesondere für die im Gutachten enthaltenen Lichtbilder. Es wird ausdrücklich untersagt die Lichtbilder im Internet (z.B. in Fahrzeugbörsen) ohne Einwilligung zu veröffentlichen und an unbeteiligte Dritte weiter zu geben. Das Gutachten darf ferner nur zu dem Zweck verwendet werden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist, wozu insbesondere die Vorlage bei der Versicherung zählt.

10. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

11. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen.

12. Haftung für Partnerbüro

Ein vermittelter / weitergeleiteter Auftrag wird vom jeweiligen Partnerbüro bearbeitet. Hier resultierende Haftungsansprüche ist an den jeweiligen Partnerbüro zu richten.

13. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Gerichtsstand / Schlussbestimmung

Gerichtsstand für Kaufleute ist Ingolstadt.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit alle sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.